Für welche Zahlungsmarken muss die Verordnung eingehalten werden?

Wenn Sie Carte Bancaire (Frankreich), Bancontact (Belgien) oder Dankort (Dänemark) akzeptieren, müssen Sie die Verordnung einhalten. Die Verordnung nennt keine einzelnen „Marken”, sondern bietet einen kumulativen Umfang:

  1. Die Karte sollte in der EU ausgegeben worden sein.
  2. Die Zahlungsmarke sollte nicht beschränkt sein (eine beschränkte Karte kann eine Zahlungsmarke sein, die von einem Einzelhändler ausgegeben wurde, um eine begrenzte Auswahl von Waren und Dienstleistungen zu kaufen, die nur für den Gebrauch in den lokalen Sektoren bereitgestellt wurde, usw.)
  3. Händler sollten die Marke bereits akzeptieren. Wenn ein Händler eine Zahlung durch die Zahlungsmarke X und die Zahlungsmarke Y akzeptiert, sollte der Händler dem Zahler die Möglichkeit geben, zu entscheiden, welche Marke er nutzen möchte, wenn der Zahler eine Karte nutzt, die sowohl Marke X als auch Marke Y umfasst.