Ich akzeptiere keine der genannten Marken, warum bin ich trotzdem betroffen?

Wenn Sie die URL-Weiterleitung (eCom) nutzen und Zahlungsmarken akzeptieren, die potenziell von der Verordnung betroffen sein könnten oder bei denen potenziell ein Co-Badging mit einer anderen von der Verordnung betroffenen Marke besteht, müssen wir sicher sein, dass der Zahler die Möglichkeit hat, die Zahlungsmarke auszuwählen, und müssen daher eine Auswahlseite anzeigen. Der Weg, die Auswahlseite zu umgehen, besteht darin, immer die Marke zu senden, unter der die Transaktion abgewickelt werden soll.