Wann muss man die Verordnung einhalten?

Die Einhaltung ist bereits vorgeschrieben, doch noch nicht von allen Interessengruppen voll eingeführt, und jeder EU-Mitgliedstaat bestimmt selbst, wann Geldstrafen in Kraft treten. Wir empfehlen den Händlern, die Verordnung möglichst schnell einzuhalten, insbesondere in Märkten, in denen Co-Badging-Karten stark genutzt werden (z.B.: Frankreich für Händler, die die Carte Bancaire-Marke akzeptieren).